Die E-Akte ist beschlossen. Die Altregistratur ist das Problem.
Der Rückstand liegt nicht bei neuen Vorgängen. Er liegt in Kellern und Registraturen, die in keine E-Akte migriert wurden. Und jede KI-Lösung muss vor Datenschutzbeauftragten und Personalrat bestehen.
Ein Registraturbestand als Pilot: gescannt mit Orientierung an der TR-RESISCAN, mit Protokoll.
Die Altregistratur als durchsuchbare Wissensbasis neben der E-Akte, betrieben auf Ihren eigenen Systemen.
Schneller auskunftsfähig: Vorgänge finden, belegen und nachvollziehbar dokumentieren.
BELEGT · Methode erprobt an einem Realbestand aus fast zwei Jahrzehnten, am eigenen Archiv: 100 % Metadaten-Abdeckung bei 4.695 Notizen, 0 sensible Inhalte in der Cloud, durchgehender Audit-Trail.
Häufige Fragen aus der Branche.
Ist ersetzendes Scannen rechtssicher?
Das hängt von Dokumentart und Verfahren ab. Wir orientieren uns an der TR-RESISCAN und klären vorab, welche Originale erhalten bleiben müssen.
Dürfen Behörden KI DSGVO-konform einsetzen?
Ja. Entscheidend sind Rechtsgrundlage, Zweck und Schutz der Daten. Repertadata setzt auf lokale Verarbeitung, dokumentierte Abläufe und menschliche Aufsicht.
Wie passt das zur E-Akte?
Repertadata erschließt den Altbestand neben der E-Akte — als durchsuchbare Wissensbasis, nicht als Parallel-Aktensystem.